COVID-19-REGELN FÜR ZUSCHAUER
Für die BMW IBU Biathlon Weltcup-Etappe wurde vom Gesundheitsamt und der Regierung der Republik Estland eine Sondergenehmigung erteilt, die bis zu 6.000 Zuschauern den Zutritt zum Wettkampfzentrum ermöglicht. Aufgrund der größeren Publikumszahl als die allgemeinen Einschränkungen unterliegt die BMW IBU Biathlon Weltcup-Etappe weiterhin der COVID-19-Zertifizierung, die für andere Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmern nicht mehr erforderlich ist.
Mit dem Kauf eines Tickets für die BMW IBU Biathlon-Weltcup-Etappe in Otepää erklärt sich der
Ticketkäufer mit den gültigen COVID-19-Regeln einverstanden:
1. Während der Veranstaltung müssen die Besucher die zu dieser Zeit in den Gesetzen, von den Behörden und/oder Veranstaltern vorgesehenen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 folgen.
2. Der Eintritt zum Wettkampfgelände ist nur mit einem gültigen digitalen COVID-19-Zertifikat gestattet. Das Zertifikat ist ein Nachweis dafür, dass man entweder gegen COVID-19 geimpft wurde oder von Corona genesen ist. An den Eingängen werden die Zertifikate aller Besucher überprüft. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Bedarf die Richtigkeit von Daten mit zusätzlicher Überprüfung des Personalausweises oder Passes zu kontrollieren. Kinder unter 18 Jahren und Jugendliche, die in diesem Schuljahr das 19. Lebensjahr vollenden werden, müssen kein Zertifikat vorlegen.
3. Für den Eintritt zum Wettkampf ist ein gültiges Zertifikat notwendig:
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Der Impfung muss innerhalb von 9 letzten Monaten durchgeführt worden sein.
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Die Genesung von COVID-19 muss innerhalb von 6 letzten Monaten stattgefunden haben.
Ein PCR- oder Antigen-Test ermöglicht keinen Eintritt zum Wettkampf.
4. Ticketinhaber tragen bei der Vorweisung des Zertifikats Verantwortung für dessen Richtigkeit und Gültigkeit am Tag der Veranstaltung.
5. Bevorzugt ist ein gedrucktes COVID-19-Zertifikat mit QR-Code.
6. Ticketinhaber bestätigen:
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Am Tag der Veranstaltung ist ihr COVID-19-Test nicht positiv ausgefallen;
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Sie haben während der letzten zehn Tage keinen Nahkontakt mit der Person gehabt, deren COVID-19-Test positiv ausgefallen ist;
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Sie haben keines der folgenden Symptome: Fieber, Husten, Atmungsprobleme.
7. Im Fall eines verdorbenen, abgelaufenen oder verdächtigen Zertifikats oder falls der QR-Code unlesbar oder nicht nachvollziehbar ist, ist der Veranstalter berechtigt, den Eintritt zum Wettkampf zu verweigern.
8. Verstoß gegen vorgesehene Sicherheitsmaßnahmen und Fälschung des Zertifikats haben ein Verbot zum Wettkampf zur Folge ohne das Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises.
9. In Menschenmassen ist eine angemessene Distanz zu anderen Menschen einzuhalten.
10. Auf dem Wettkampfgelände besteht Maskenpflicht.
Die Besucher nehmen zur Kenntnis, dass wegen COVID-19-Pandemie die Veranstaltung mit kurzer Voranmeldung abgesagt werden kann, die Zuschauerzahl reduziert oder die Anwesenheit von Zuschauern vollkommen untersagt werden kann. In allen diesen Fällen hat der Veranstalter das Recht auf Änderung der Organisationsregeln und die Besucher haben das Recht auf Entschädigung des Ticketpreises. Bei der Veranstaltung mit begrenzter Zuschauerzahl werden die Tickets entsprechend dem vom Gesundheitsamt erlaubten Anzahl und dem chronologischen Reihenfolge nach Kaufdatum umgeteilt.
Sollte sich die im Moment erlaubte Zuschauerzahl erhöhen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die eben frei gewordenen Plätze zu verkaufen.
Der Veranstalter informiert die Besucher über Veranstaltungsänderungen auf der Website www.biathlonotepaa.com und durch andere Medienkanäle.